Zahlt krankenkasse therapie

Für vier Psychotherapie-Verfahren übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland die Kosten für erwachsenen Patientinnen und Patienten. .

Hilfe durch Psychotherapie: Was zahlt die Krankenkasse?

Was passiert bei einer Psychotherapie?

Die Art und Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung hängt von der konkreten Symptomatik der Störungen und dem Schweregrad der Erkrankung ab. Mit einigen Monaten sollten Betroffene aber auf jeden Fall rechnen und sich auf eine bis zu mehreren Therapiestunden pro Woche einstellen.

Praxis für Psychotherapie(c) Oliver Kepka / pixabay / CC0
Zunächst versucht der Arzt oder Therapeut, seiner Patienten dessen Erkrankung verständlich zu machen. Patientinnen und Patienten sollen zudem darüber ins Bild gesetzt werden, was im weiteren Verlauf der Behandlung geschehen wird, und möglichst eine vertrauensvolle Beziehungzum Therapeuten aufbauen. Da werden bereits gemeinsam erste Lösungsansätze für einen besserem Umgang mit der Erkrankung gesucht. Anschließend erfolgt das Auseinandersetzungmit den konkreten Problemen des Patienten. Dabei geht es auch um die Entwicklung von Bewältigungsstrategien.

Welche Therapieformen bezahlt die Krankenkasse?

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden drei Therapiearten übernommen: tiefenpsychologische Verfahren, Psychoanalyse sowie Verhaltenstherapie. Weiterhin untrscheidet man in Kurzzeit-, Langzeit- sowie Gruppentherapie. Jeden Verfahren ist gemein, dass der therapeutische Effekt mittels Hilfe von Gesprächen erzielt werden soll.

  • Kurzzeittherapien bestehen weg bis zu 24 Therapiesitzungen mit jeweils 50 Minuten. Zunächst werden 12 Therapieeinheiten (KZT1) beantragt und danach, falls erforderlich, 12 weitere (KZT2). Für die Kurzzeittherapie ist kein Gutachterverfahren nötig.
     
  • Die Langzeittherapie (LZT) kann ohne vorherige Kurzzeittherapie beantragt werden. Hat zuvor eine KZT stattgefunden, muss die Beantragung der LZT spätestens bis zur 20. Sitzung der KZT2 erfolgt bestehen. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie umfasst bis zu 60 Stunden mit jeweils 50 Minuten. Bei der Psychoanalyse sind es bis zu 160 Therapiestunden. Auch hier kann eine Verlängerung beantragt werden: Bei tiefenpsychologischen Prozedur können bis zu 100 weitere Stunden, bei die analytischen Therapie bis zu 300 Stunden beantragt werden. Bei einer Verhaltenstherapie werden im ersten Bewilligungssschritt 60 und im zweiten bis zu 80 Therapiesitzungen genehmigt. Für die Genehmigung durch die Krankenkasse werden alle Therapiesitzungen    angerechnet. Es wird also die Differenz aus den für die Langzeittherapie beantragten Sitzungen und den KZT-Terminen, sofern erfolgt, gebildet. Nur für diese Differenz wird dem Patienten eine weitere Kostenübernahme erlaubt. Bei Beantragung einer Langzeittherapie wird ein Gutachterverfahren durchgeführt.
     
  • Gruppentherapien sind als gleichwertig zu den beiden anderen Formen anzusehen und kommen zum Einsatz, wenn selbst der Therapeut hiervon ein positives Behandlungsergebnis für seinem Patienten erhofft. Hierbei werden wie bei der Einzeltherapie analytische Psychotherapie, tiefenpsychologische Therapie oder Verhaltenstherapie angewendet. Analytische Psychotherapie: Bis zu 80 und im zweiten Schrittweise bis zu 150 Einheiten werden bewilligt. Tiefenpsychologisch gründliche Psychotherapie: Zunächst können 60, danach noch mal bis zu 80 Sitzungen beantragt werden. Bei der Verhaltensmodifikation gibt es in Bezug auf die Anzahl die Einheiten keine Unterschiede zur Einzeltherapie. Eine Einheit dauert 100 Minuten.

Paar- und Familientherapien sowie ähnliche Angebote zählen nicht zur Psychotherapie, fallen also nicht in den Bereich der Heilkunde, sondern in den der psychologischen Lebensberatung. Die hierbei anfallenden Kosten werden daher auch nicht von der Krankenkasse übernommen.

Wie finde ich einen Therapieplatz?

Suche nach einem Facharzt oder Therapeuten(c) Stephanie Hofschläger / pixelio.de
Spielen Sie mit dem Gedanken, einen Doktor für Psychotherapie beziehungsweise einen Psychotherapeuten aufzusuchen, müssen Siehe zunächst an einer psychotherapeutischen Sprechstundeteilnehmen. Für die ambulante Psychotherapiekommen dafür psychologische und ärztliche Psychotherapeuteninfrage. Die Suche nach einem Therapieplatz erleichtert beispielsweise das Arztsuche-Onlineportalder Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Auch die Terminservicestellender Kassenärztlichen Vereinigungen sind Suchenden behilflich, wenn sie keinen Therapeuten finden. Innerhalb von vier Wochen erhalten sie dann einen von die einer der Terminservicestellen vermittelten Termin zur Sprechstunde bei einem Psychotherapeuten in ihrer Nähe.

Zwar ist das Angebot einer psychotherapeutischen Sprechstunde seit dem 4. April 2017 für alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten mit Genehmigung zur Abrechnung von Psychotherapie nach Richtlinie verpflichtend, doch können sich lange Wartezeiten ergeben. Dies ist an die erhöhte Nachfrage nach Psychotherapie bei gleichzeitiger gering Anzahl von Therapeuten in manchen Orten Deutschlands zurückzuführen. Nutzen Sie aber beispielsweise den Dienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, ist Ihnen der Sprechstundentermin nach spätestens vier Wochen sicher.

Schritte hin zur Psychotherapie

Wartezimmer(c) Rainer Sturm / pixelio.de
Am Anfang steht die Sprechstunde bei einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten, in der er sich mittels Ihrer Problematik auseinandersetzen und feststellen kann, ob es sich um eine psychische Erkrankung handelt. Gegebenenfalls kann er auch schon eine erste Diagnose stellen. Erkennbar er ein akutes Problem, kann er sofort mittels einer sogenannten Akutbehandlung beginnen, welche bei längerem Bedarf im Rahmen einer Psychotherapie fortgesetzt werden kann. Vorbedingung für ein solches Überführen einer Akutbehandlung in eine Psychotherapie ist ab dem 01.04.2018 das Wahrnehmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde.

Nach der Sprechstunde erfolgen probatorische Sitzungen (keine Überweisung nötig). Bei den Porbesitzungen handelt es selbst um Termine, die vor allem dazu dienen, entdecken, ob die Chemie zwischen Ihnen und dem Therapeuten stimmt. Außerdem sollten Sie in den Sitzungen für sich klären, ob eine Psychotherapie der richtige Weg für Sie ist. Auch der Therapeut gibt dazu seine Einschätzung. Für eine weitere Behandlung müssen mindestens zwei solcher Probesitzungen wahrgenommen werden. Entscheiden Sie selbst dafür, den Psychotherapeuten zu wechseln, müssen auch bei diesem mindestens zwei probatorische Sitzungen erfolgen.

Wenn nach den probatorischen Sitzungen feststeht, dass Sie sich psychotherapeutisch von der Person behandeln lassen wollen, bei der Siehe die Sitzungen absolviert haben, ist der nächste Schrittweise eine ärztliche Untersuchung. Durch diese soll eine organische Erkrankung als Ursache für das psychische Leiden ausgeschlossen werden. Kann dies ausgeschlossen werden, wird ein Konsiliarbericht verfasst, der zusammen mit dem Antrag von dem Therapeuten bei der entsprechenden Krankenkasse eingereicht wird. Die Bericht enthält ausschließlich die für die Entscheidung (Leistungsbewilligung bzw. -ablehnung) der Kasse nötigen Angaben.

Der Antrag an die eigentliche psychotherapeutische Behandlung kann bereits nach die ersten probatorischen Sitzung gestellt werden, sofern ein Termin für eine weitere Sitzung vereinbart wurde. Sollen weitere Sitzungen erfolgen, können diese bis zum Beginn die eigentlichen beantragten Therapie wahrgenommen werden. Der Antrag gültig auch als bewilligt, wenn der Patient keinen Bescheid von seiner Krankenkasse erhalten hat und drei Wöchentlich seit dem Antrag verstrichen sind. Für gewöhnlich wird aber ein formloses Bewilligungsschreiben von der Krankenkasse verschickt. Nun kann die eigentliche Behandlung  beginnen.

Kostenübernahme durch das Krankenkasse

Die Krankenkasse kommt bei Erwachsenen für bis an sechs Sprechstunden je Krankheitsfall mit insgesamt bis an 150 Minuten Dauer und für bis zu vier probatorischen Sitzungen auf. Bei Kindern und Jugendlichen liegt das Maximum bei zehn Sprechstunden mit insgesamt bis zu 250 Minuten und sechs probatorischen Sitzungen. Weiterhin kann eine Kostenübernahme für bis zu 24 Therapieeinheitenà 25 Minuten für eine Akutbehandlung erfolgen. Für das Termine einer Akutbehandlung ist weder eine ärztliche Überweisung noch eine Genehmigung der Krankenversicherung nötig.


Damit das Kassen die Kosten für die eigentliche Psychotherapie übernehmen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Therapeut hat im Laufe der Probesitzungen festgestellt, dass bei seinem Patienten eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt.
  • Der Therapeut müssen eine Kassenzulassung besitzen.

Wenn die Bewilligung der Krankenkasse zur Kostenerstattung vorliegt, muss der Patient keine Zuzahlungen leisten.

 

Heilkundliche Psychotherapie

Wer privat versichert ist oder auch als gesetzlich Versicherter bereit ist, eine Psychotherapie privat aus eigener Tasche zu bezahlen, kann auch eine heilkundliche Psychotherapie ohne Kassenzulassung in Anspruch nehmen.

Diese wird von bestimmten Berufsgruppen angeboten, die die geschützte Berufsbezeichnung 'Psychotherapeut' nicht führen dürfen, jedoch eine Erlaubnis zur Ausbübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) besitzen.

Das können ausgebildete Heilpraktiker, aber auch Psychologen mit Heilkundeerlaubnis bestehen. Das Angebot an wissenschaftlich anerkannten Therapiemethoden ist  in diesem Bereich wesentlich umfangreicher als der Bereich, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Es umspannt beispielsweise:

  • Gestalttherapie (nach Pearls)
  • Traumatherapie
  • PsychodynamischePsychotherapie
  • Hypnosepsychotherapie ( Hypnotherapie)
  • NLP (neurolinguistisches Programmieren)
  • Primärtherapie  (nach Janov)
  • Bioenergetik ( nach Lowen )
  • Biodynamische Körperpsychotherapie ( nach Boyesen )

 

 

 

Weiterführende Artikel:
  • "Das können wir nicht zulassen"
    Das geplante Termin- und Servicegesetz von Gesundheitsminister Spahn (CDU) enthält Passagen über künftig vorgeschriebene 'Voruntersuchungen' bei Menschen die eine Psychotherapie benötigen. Mittels einer Petition an den Bundestag meldeten die Verbände der Psychotherapeuten dagegen Protest an.
  • Kosten für Haustiere sind auch bei laufender Psychotherapie Privatsache
    Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, das Haltungskosten für Haustiere wie Katzen oder Hunde an tragen. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem aktuellen Urteil bestätigt. Diese seien weder ein Hilfs- noch ein Heilmittel im Sinne der Krankenversicherung.
  • Ablehnungsquote für Psychotherapie stark angestiegen
    Wer psychisch krank ist, aber dringenden Bedarf für eine Psychotherapie nachweist, kann laut Sozialgesetzbuch die Kosten für eine Therapie auch bei privaten Therapeuten abrechnen. Das Kassen lehnen allerdings immer mehr solcher Anträge ab – aus Kostengründen.
  • Neues DMP-Programm für Menschen mit Depression
    Menschen, die an längerem und wiederkehrenden Depressionen leiden, können in Zukunft in einem strukturierten Behandlungsprogramm (Disease-Management-Programm, DMP) behandelt werden. Die Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu Mitte August einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

 

 

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