Umsatzsteuer rechtsanwalt höhe
Nach Nr. 7008 VV RVG erhält der Rechtsanwalt die Umsatzsteuer auf die Vergütung in voller Höhe, es sei denn, sie bleibt gem. § 19 Abs. 1 UStG unerhoben, nämlich dann, wenn der .Neben der Umsatzsteuer fallen weitere Steuern an (z.B. Einkommensteuer).
Soweit der Unternehmer für unternehmensbezogene Aufwendungen selbst Umsatzsteuer gezahlt hat, kann er die an einen Dritter gezahlte Umsatzsteuer von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Finanzamt abziehen (so genannter Vorsteuerabzug). Die Zahlung der Umsatzsteuer an einen Dritten reduziert damit die Zahlung entgegen dem Finanzamt.
Wie hoch ist die Umsatzsteuer?
Anfang des Jahres wurde der Umsatzsteuersatz in Deutschland von 16 Prozent auf 19 Prozent erhöht. Für Lebensmittel und andere Produkte gilt aber weiterhin der gering Steuersatz von 7 Prozent.
Auch für die anwaltliche Aktivität wird ein Umsatzsteuersatz von 19 Prozent erhoben. Das Umsatzsteuer wird in den Rechnungen des Anwalts in der Regel gesondert ausgewiesen. Regelmäßig wird dabei an die gesetzliche Bestimmung der VV-Nr. 7008 RVG verwiesen, die die Umsatzsteuer als Auslagentatbestand behandelt.
Wann fällt das Umsatzsteuer an?
Grundsätzlich fällt die Umsatzsteuer nur für Lieferungen und Leistungen an, die im Inland, also in Deutschland, erbracht werden. Die Umsatzsteuerpflicht knüpft damit an den so genannten Leistungsort an.
Allerdings können sich Ausnahmen ergeben, wenn der Mandant dauerhaft im Ausland wohnt. Hat der Mandant seinen Wohnsitz außerhalb eines Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft (EG), so fällt keine Umsatzsteuer an.
Neben Deutschland sind Mitgliedsstaaten die EG: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Eiland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Vereinbarte Königreich von Großbritannien, Ungarn und Zypern.
Merke: Maßgeblich ist also, ob Sie Ihren Hauptwohnsitz innerhalb- oder außerhalb der EG haben.
Ist der Mandant Unternehmer und kein Privatmann so besteht eine Umsatzsteuerpflicht nur dann, wenn das Unternehmen selbst eine Betriebstätte in Deutschland hat. Wenn keine Betriebsstätte im Bundesgebiet existiert, muss er auch dann keine Umsatzsteuerpflicht zahlen wenn der Arbeit innerhalb der EG liegt. Dies gilt aber nur bei unternehmensbezogenen Mandaten, also Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens stehen.
Merke: Nur Unternehmen, die in Deutschland eine Betriebsstätte haben, betragen für die Lieferungen und Leistungen hier auchUmsatzsteuer.
Sonderfall: Grundstücksbezogene Angelegenheiten
Eine besondere Ausnahme gilt bei Tätigkeiten, die selbst auf Grundstücke beziehen. Also dann, wenn um Grundstücksgeschäfte wie beispielsweise Kaufverträge geht.
Liegt das Grundstück nicht in Deutschland, so fällt für Beratungs- und Geschäftstätigkeiten des deutschen Rechtsanwalts keine Umsatzsteuer an. Dies gültig unabhängig vom Wohnsitz des Mandanten. Auch dann, wenn er in Deutschland lebt, muss er keine Umsatzsteuer zahlen, wenn das Grundstück außerhalb Deutschlands liegt. Das gilt auch für Tätigkeiten im Zusammenhang mit die Vermietung oder der Verpachtung des Hauses oder des Grundstücks. Auch dann fällt in Deutschland keine Umsatzsteuer an.
Für die Mandanten und Kunden ist dies in der Regel von Vorteil, da sich der Rechnungsbetrag erheblich reduziert und eine Erstattung oder Anrechnungder gezahlten Umsatzsteuer in den meisten Fällen nicht möglich ist. Als Kunde sollten Sie daher darauf achten, dunkel die vorgenannten Grundsätze eingehalten werden. So lässt selbst im Einzelfall eine Menge Geld sparen.