Französisches handelsregister
In Frankreich kann der französische Dienstleister grundsätzlich bei der Gründung seines Unternehmens auf das Nationale Unternehmensregister (Registre National des .Französisches Handelsregister – Alle wichtigen Informationen
Wie in Deutschland liefert es auch in Frankreich ein Handelsregister. Als Anwalt Frankreichmöchte ich Sie im folgenden Beitrag genauer uber das französische Handelsregister, dessen Entstehung, Bestandteile und Aufgaben informieren.
Französisches Handelsregister: Definition
Ein Handelsregister ist ein vom Landgericht geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Gewerbe, deren Inhaber und weitere Informationen dazu eingetragen werden.
In Frankreich ist es Pflicht sich als natürliche und juristische Individuen, die ein Gewerbe betreiben, im Französischen Handelsregister (Registre du Commerce et des Sociétés – kurz RCS) eintragen zu lassen (Artikel L123-1 ff. und R123-31 ff. Code de commerce).
Alle Eintragungen werden in die französischen Sprache vorgenommen und sind im Internet öffentlich zugänglich. Ausnahmen gibt es nicht.
Bestandteile des Handelsregisters
Das Französische Handelsregister besteht aus vier Abteilungen, in denen jeweils unterschiedliche Gewerbe und Personen eingetragen werden:
- R.C.S. A: Natürliche Personen, soweit diese Kaufleute sind und ein Handel betreiben;
- R.C.S. B: Handelsgesellschaften
- R.C.S. C: Groupements d‘Intérêt Economique (GIE)
- R.C.S. D: Bürgerliche Gesellschaften
Entstehung
Das Französische Handelsregister existiert bereits seitdem 1909. Seit dem Jahr 2003 untersteht es dem französischen Justizminister und wird von der wirtschaftlichen Interessengemeinschaft GIE RCSL geführt.
Das Französische Handelsregister ist mittlerweile komplett auf EDV umgestellt. Frühere Papierdokumente wurden nach und nach digitalisiert.
Einzutragende Rechtsformen
In Frankreich existieren folgende Rechtsformen, von denen einige jeweils mit einer deutschen Rechtsform vergleichbar sind:
- Société à responsabilité limitée (SARL), entspricht einer GmbH
- Entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée (EURL), entspricht Einpersonen-GmbH
- Société par actions simplifiée (SAS), entspricht einer einfachen Aktiengesellschaft
- Société Anonyme (SA), entspricht einer Aktiengesellschaft mit Aufsichtsrat
- Société en nom collectif (SNC), entspricht der deutschen Offenen Handelsgesellschaft
- Société en commandite (SCS), entspricht der Kommanditgesellschaft
Weitere besondere Gesellschaftsformen sind:
- SCI (Société civile immobilière)
- Société Civile de Moyens
- Société Civile Professionnelle
Zu diesen gibt es kein deutsches Pendant.
Der französische Handelsregisterauszug
Der aus dem deutschen Recht bekannte Handelsregisterauszug wird im Französischen als ,,Extrait K’’ (für Einzelunternehmen) oder als ,,Extrait Kbis’’ (für juristische Personen) bezeichnet. Der Extrait Kbis gilt in Frankreich als eine Art Firmenausweis, welcher die Existenz des Unternehmens beweist. Dabei müssen stets ein neues Dokument beantragt werden, das nicht älter als drei Monate sein darf.
In folgenden Szenarien können Handelsregisterauszüge erforderlich sein:
- Für Kreditanfragen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei Gerichtsklagen
- Für die Registrierung einer Joint-Venture
- Zur Überprüfung eines möglichen Arbeitgebers
Der Handelsregisterauszug enthält, je nach Rechtsform, folgende Informationen über das jeweilige Unternehmen:
- Firmenname
- Unternehmenssitz
- Rechtsform
- Kontaktdaten
- Tätigkeit
- Organe (Verwaltungsrat, Gesellschafter etc.)
- eingezahltes Kapital (Aktienkapital, Stammkapital etc.
- Registernummer
- Gründungsdatum, ggf. Löschungsdatum
Die Informationen in den Handelsregisterauszügen werden stetig aktualisiert.
Die Urkundsbeamten (greffiers) des französischen Handelsregisters verwalten die Auszüge und stellen siehe im Internet zur Verfügung. Kostenfrei sind lediglich die Unternehmensname, die Art der Geschäftstätigkeit, der Sitz, das Rechtsform, das Datum der Ersteintragung im Handelsregister, das registerführende Stelle sowie die Handelsregister- und SIREN-Nummer. Übrige Belange können nur gegen Gebühr abgerufen werden.
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FAQs zum Handelsregister in Frankreich
Wer muss sich in den französischen Handelsregister eintragen?
In Frankreich müssen sowohl natürliche als auch juristische Individuen, die ein Gewerbe betreiben, sich gemäß Artikel L123-1 ff. und R123-31 ff. des Code de commerce im Französischen Handelsregister eintragen lassen.
Was ist der Extrait K bzw. Extrait Kbis?
Der „Extrait K“ für Einmanngeschäft oder dem „Extrait Kbis“ für juristische Personen ist das französische Pendant zum deutschen Handelsregister Auszug. Die Extrait Kbis fungiert in Frankreich als Firmenausweis und bestätigt die Existenz des Unternehmens.
Kann der französische Handelsrolle von jedem eingesehen werden?
Online kostenfrei einzusehen sind grundlegende Unternehmensinformationen wie Name, Geschäftstätigkeit, Sitz, Rechtsform, Ersteintragungsdatum, registerführende Stelle und Handelsregister- sowie SIREN-Nummer. Für weitere Details und Informationen sind Gebühren erforderlich.