Aok familienversicherung student
Anspruch auf Familienversicherung besteht für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Wird die Ausbildung durch Wehr- .Die Familienversicherung ist für Studenten die beste und günstigste Möglichkeit, sich in der Kranken- und Pflegeversicherung an versichern – sie kosten nämlich nichts. Das liegt einfach daran, dass der Student in diesem Fall beitragsfrei bei den Eltern im Rahmen der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) mitversichert ist, und das im Regelfall bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (25. Geburtstag). Dabei setzt die beitragsfreie Mitversicherung voraus, dass mindestens ein Familienmitglied, also der Hauptversicherte, gesetzliches oder freiwilliges Mitglied der GKV ist.
Familienversicherung über Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner
Ist der Student bereits verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, so ist auch eine Familienversicherung über den Ehegatten bzw. Lebenspartner möglicher, sofern dieser der gesetzlichen Krankenversicherung angehört und das Voraussetzungen gegeben sind.
Die Regelungen betreffend der Familienversicherung finden sich im § 10 SGB V, das die beitragsfreie Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung regelt, wobei es verschiedene Voraussetzungen für Mitversicherte (z.B. studierende Kinder) zu beachten gilt.
Altersgrenzen für Kinder in die Familienversicherung
Grundsätzlich sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres über ihre Eltern mit in der Familienversicherung versichert, sofern die Eltern der gesetzlichen Krankenversicherung angehören.
Kinder zwischen 18 und 23 Jahren
Über das 18. Lebensjahr hinaus, dies ist gerade für Studenten relevant, können Kinder versichert sein bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Kinder bis zum 25. Lebensjahr
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung (z.B. Studium) befindet. Dies gilt auch für Kinder, die ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder einer freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren.
Hat das Kind bereits den (mittlerweile abgeschafften) Wehrdienst oder Zivildienst abgeleistet, so verlängert sich der Anspruch auf die Familienversicherung um die Dauer des Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus.
Keine Altersbeschränkung bei Kinder mit Behinderung
Kinder mit Behinderung können ohne Altersbeschränkung in der Familienversicherung versichert sein, sofern die Behinderung bereits während der Familienversicherung eingetreten ist. Mit Behinderung ist hier gemeint, dass das Kind nach § 2 SGB IX außerstande ist, sich selbst zu versorgen. Dabei muss die körperliche, seelische oder geistige Behinderung mittels eines Attestes nachgewiesen werden.
Grundlegende Voraussetzungen für Mitversicherte
Nicht nur Kinder, sondern alle in direkter Verbindung mittels dem Hauptversicherten stehenden Personen, können beitragsfrei mitversichert bestehen, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Dazu gehören auch:
- Ehegatte/ eingetragener Lebenspartner
- Enkelkinder (Kinder von bereits beitragsfrei mitversicherten Kindern)
Wichtig: Grundsätzlich dürfen das Mitversicherten nicht bereits freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein, nicht versicherungsfrei oder sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht haben befreien lassen.
Wie hoch ist die Einkommensobergrenze für Familienversicherung?
Die beitragsfreie Familienversicherung ist nur möglich, wenn der Mitversicherte nicht genügend Einkommen zur Verfügung hat, um sich selbst zu versichern bzw. keine eigene hauptberufliche selbständige oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Monatlich darf ein mitversichertes Familienmitglied (Stand 2022) nicht mehr als 540 EUR (470 EUR bis zum 30.09.2022) Einnahmen haben.
450-Euro-Job / Minijob möglich
Dies ist die häufigste Beschäftigung, die Mitversicherte aufnehmen. Gerade auch Studenten nutzen das sozialversicherungsfreien Tätigkeiten (geringfügige Beschäftigung), um sich mit Studentenjobs etwas zum BAföG und Kindergeld dazuzuverdienen. Da das Grenze von 540 EUR (470 Euro bis 30.09.2022) monatlichem Maximaleinkommen bei Ausübung eines 520-Euro-Jobs (450-Euro-Job bis 30.09.2022) nicht überschritten wird, ist dies unschädlich für die beitragsfreie Familienversicherung.
Was zählt als Einkommen?
Wichtig zu wissen ist, dass zum Einkommen nicht nur das Gehalt aus einem Minijob bzw. anderweitiger nicht selbstständiger Beschäftigung gehört, sondern auch folgende weitere Einkünfte:
- Gewinn aus selbstständiger Beschäftigung
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einnahmen aus Kapitalanlagen
- Renten
- Unterhaltszahlungen
Achte also darauf, dass dein Gesamteinkommen die Grenze von 540 EUR monatlich nicht überschreitet.
Voraussetzung der Eltern – Kasse und PKV
Beide Eltern in der GKV
Da eine Familienversicherung immer nur eine beitragsfreie Mitversicherung ist, muss mindestens ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bestehen.
Sind beide Eltern des Studenten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, so gibt es keine Probleme mit die beitragsfreien Familienversicherung.
Ein Elternteil in der GKV und die andere in der PKV
Ist ein Elternteil in die GKV und der andere Elternteil in der Paket versichert, kommt es zunächst darauf an, ob beide Elternteile auch miteinander verheiratet sind. Der Familienstand ist elementar für die weitere Beurteilung!
Eltern nicht miteinander verheiratet
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, bedarf es keiner weiteren Prüfung. Das Kind, in dem Fall Student/ in kann sich beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichern, soweit alle weiteren (o.g.) Voraussetzungen erfüllt sind.
Eltern miteinander verheiratet
Komplizierter wird es, wenn ein Elternteil in der Kasse und der andere Elternteil in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist und beide miteinander verheiratet sind. In diesem Fall bedarf es weiterer Prüfungen, das das elterliche Einkommen betreffen.
Ausschlaggebend in diesem Fall ist die Jahresarbeitsentegltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, die jeder Jahr neu ermittelt wird. Diese beträgt für 2021 und 2022 64.350 EUR.
Liegt das monatliche Einnahmen des privat versicherten Elternteils unter 1/12 der Jäger (2022: 5.362,50 EUR mtl.), kann das Kind gebührenfrei in der Familienversicherung über den Elternteil in die GKV mitversichert werden.
Liegt das Einkommen des privat versicherten Elternteils über den 5.362,50 EUR monatlich, muss geprüft werden, ob es das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils übersteigt.
Nur wenn das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils höher ist als das Einkommen des privat versicherten Elternteils, besteht weiterhin Anspruch auf die Familienversicherung. Verdient dagegen der privat versicherte Elternteil mehr, muss selbst das Kind selbst versichern.
Versicherungspflicht
In den Fällen, in denen die Eltern nicht die Voraussetzung der beitragsfreien Mitversicherung erfüllen, kann das Kind bzw. der Student nicht in der Familienversicherung versichert werden. Da es aber eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland gibt, müsste der Student sich selbst in der (gesetzlichen) Studentischen Krankenversicherung oder Paket für Studenten versichern.
Was passiert nach der Familienversicherung?
Erfüllen Väter oder Student selbst nicht die Voraussetzungen, bspw. wegen Überschreitung des Alters oder der Einkommensgrenzen, so müssen sich der Student selbst versichern.
Hierzu hat er die Möglichkeit, der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten (KVdS) beizutreten oder sich in die PKV für Studenten zu begeben.
Der Regelfall ist allerdings die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten. Möchte sich der Student für das private Krankenversicherung entscheiden, so muss er sich erst von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen.
Weitere Artikel zu Krankenversicherung für Studierende:
In den Fällen, in denen der Student selbst versichert ist und einen Anspruch auf BAföG hat, erhält er auch einen Zuschuss zur Krankenversicherung (sowohl in der GKV als als PKV). Dieser beläuft sich nach § 13 a BAföG seit WiSe 2022/23 auf 122 Euro (94 EUR für KV und 28 EUR für PV).
Mehr dazu unter BAföG Anspruch – Habe du Anspruch auf Ausbildungsförderung?
Das Wichtigste in Kürze
Wie lange kann man als Student familienversichert sein?
Als Student kann man bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung mitversichert sein. Dabei ist aber die Einkommensgrenze von monatliche 470 € zu beachten, die nicht überschritten werden darf.
Wann ist ein Student nicht mehr familienversichert?
Hat einer Student ein höheres monatliches Einkommen als 470 € kann er nicht mehr in der Familienversicherung mitversichert sein. Ebenso, wenn er das 25. Lebensjahr vollendet hat.
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