Anschlußheilbehandlung nach krebs

Bei bestimmten Erkrankungen können Sie nach Ihrer Behandlung im Krankenhaus unmittelbar (spätestens 2 Wochen nach der Entlassung) eine Anschlussrehabilitation (AHB) in Anspruch .

Rehabilitation nach Krebs

So geht es nach der Krebstherapie weiter

Aktualisiert am:

  • Die Rehabilitation ist ein wichtiger Baustein die Krebstherapie: Sie unterstützt Krebsbetroffene beim Übergang von die Krebsbehandlung zurück in ihren gewohnten Alltag.
  • Die "Reha" umspannt nicht nur medizinische Leistungen, sondern hilft auch bei der Krankheitsbewältigung oder den Wiedereinstieg in den Beruf.
  • Sie finden in diesem Text allgemeine Informationen über das verschiedenen Formen der Rehabilitation sowie erste Hinweise, wie Sie bei der Antragstellung vorgehen können.

Hinweis

Der folgende Text bietet keine rechtsverbindlichen Auskünfte zur Reha. Gerne können Sie uns kostenfrei kontaktieren und wir nennen Ihrer Anlaufstellen für eine individuelle Beratung.

Reha nach Krebs: Wichtiges in Kürze

Reha-Maßnahmen sind abhängig von die Krebsart

Welche Reha-Maßnahmen Sie brauchen, richtet sich nach Ihrer individuellen Bedarf und hängt auch von der zugrundeliegenden Krebsart ab. Informationen dazu finden Sie in den entsprechenden Texten und Abschnitten unserer Krebsarten.

Ihre Krebsart ist nicht dabei? Oder Sie haben Fragen zur Rehabilitation in Ihrer persönlichen Situation? Gerne können Sie unsere Ärztinnen und Ärzte kostenfrei kontaktieren:

Anschlussrehabilitation (AHB)

Besonderheiten der AHB

Im Gegensatz zur "normalen" onkologischen Reha schließt sich die AHB direkt an den Krankenhausaufenthalt an und wird von der Klinik organisiert. Patientinnen und Patienten müssen sich also nicht eigen um den Antrag oder die Kliniksuche kümmern.

Gut an wissen: Bevor Sie mit einer AHB beginnen, sollten Sie die Erstbehandlung, wie etwa die Operation, Strahlentherapie oder Chemotherapie abgeschlossen haben. Eine fortlaufende oder ergänzende (adjuvante) medikamentöse Behandlung können Sie in der AHB fortsetzen. Wie das genau ablaufen kann, sollten Siehe vorab mit der AHB-Klinik klären.

Ablauf der AHB

Häufig geht der Klinikaufenthalt direkt in die AHB über und die Patientinnen und Patienten gehen mittendrin nicht nach Hause. Werden sie zunächst nach Hause entlassen, beginnt die AHB in der Regel spätestens 2 Wochen nach der Entlassung.

Das Programm einer AHB entspricht dem einer "normalen" onkologischen Reha. Bei den Maßnahmen wird darauf Rücksicht genommen, dass Krebsbetroffene unmittelbar nach einer Operation oder intensiven Chemo- oder Strahlentherapie noch nicht so belastbar sind.

Onkologische Rehabilitation

Reha-Antrag stellen

Gut zu wissen

Es ist kein Problem, wenn Sie den Antrag beim falschen Reha-Träger stellen. Der adressierte Träger muss den Antrag innerhalb von 2 Wochen an die zuständige Stelle weiterleiten. Dadurch kann sich die Bearbeitung aber verzögern.

Meist ist die Rentenversicherungsträger dafür zuständig, eine onkologische Rehabilitation zu genehmigen, manchmal die Krankenkasse oder andere Träger. In Nordrhein-Westfalen gibt es dafür eine besondere Einrichtung, die sogenannte "Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung".

Den Reha-Antrag können Krebspatientinnen und Krebspatienten selbst stellen. Die Formulare stehen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung oder können dort angefordert werden. Oft sind die Anträge auch in Kliniken und Praxen erhältlich.

Voraussetzungen für eine Rehabilitation

Die Reha-Träger bewilligen eine Reha nur, wenn siehe aus medizinischer Sicht die Patientin oder den Patienten dabei unterstützt, wieder gesünder zu werden.

Damit der Reha-Träger den Antrag bewilligt, müssen Krebsbetroffene:

  • rehabilitationsbedürftig sein – also zum Beispiel im beruflichen und sozialen Umfeld wegen ihrer Erkrankung weniger belastbar sein.
  • rehabilitationsfähig sein – also für die Maßnahmen der Reha ausreichend körperlich und psychisch belastbar sowie motiviert sein.
  • eine positive Rehabilitationsprognose haben – es muss also zu erwarten sein, dass die Patientin oder der Patient die angestrebten Reha-Ziele erreichen kann.

Wie oft können Krebsbetroffene in Rehabilitation gehen?

Wichtig zu wissen

Besprechen Sie mit Ihren Ärzte und Ärzten, wann aus medizinischer Sicht ein guter Zeitpunkt für eine Reha ist.

Krebsbetroffene haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Reha-Maßnahmen. Wann und wie oft sie in Reha gehen können, hängt von ihrem individuellen Krankheitsverlauf ab.

Allgemein gilt:

  • Wenn die Erstehilfe abgeschlossen ist, können Patientinnen und Patienten eine onkologisch Reha nutzen; häufig auch in Form einer Nachsorge (AHB).
  • In besonderen Situationen kann der Reha-Träger innerhalb von 2 Jahren eine weitere Reha gewähren. Etwa, wenn erhebliche Funktionsstörungen, Komplikationen oder Therapiefolgen im Zusammenhang mittels der Krebserkrankung vorliegen und mit einer Reha positiv beeinflusst werden können.
  • Wenn der Krebs fortschreitet, ein Zweitkrebs oder Metastasen gefunden werden oder es zu einem Rückfall kommt, sind die Abläufe und Zeiträume für die Reha-Anträge wieder wie nach der Erstbehandlung.

Ambulant oder stationär?

Krebsbetroffene haben die Wahl zwischen einer stationären oder ganztägig ambulanten Reha.

Ganztägig ambulant bedeutet: Das Patientinnen und Patienten halten sich tagsüber in die Reha-Klinik auf und am Abend kehren sie nach Hause zurück. Damit eine ambulante Reha bewilligt wird, sollte der Weg von der eigenen Wohnung zur Reha-Einrichtung in der Regel nicht mehr als 45 Minuten dauern. Dies gilt auch bei einer längerem Fahrzeit im öffentlichen Nahverkehr oder mit einem Fahrdienst, der an mehreren Stationen Patientinnen und Patienten mitnimmt.

Da es nicht immer wohnortnahe ambulante Reha-Einrichtungen mit passendem Angebot gibt, finden Reha-Maßnahmen jedoch überwiegend stationär statt.

Wunsch- und Wahlrecht bei der Reha-Klinik

Patientinnen und Patienten können im Reha-Antrag bis zu 3 Wunschkliniken angeben. In der Regel bewilligt der Reha-Träger, beispielsweise die Rentenversicherung, die Wunschklinik. Reha-Träger sind aber nicht dazu verpflichtet, den Klinikwunsch zu erfüllen.

Was spielt bei der Wahl der Reha-Klinik eine Rolle?

  • Die Wunschklinik sollte für die Rehabilitationsziele geeignet sein und/oder dazu beitragen können, dass diese erreicht werden können: Für Krebspatientinnen und -patienten bedeutet das beispielsweise, dass die Klinik auf die Krebserkrankung einer Patientin oder eines Patienten eingestellt ist.
  • Die persönliche Lebenssituation: Manche Erkrankte wünschen selbst einen räumlichen und damit auch emotionalen Abstand von ihrer gewohnten Umgebung. Andere hingegen wollen eine Begleiter oder ihre Kinder mitnehmen.
  • Der persönliche Hintergrund: Die Reha-Klinik sollte eine Umgebung bieten, in der sich Betroffene mit ihrem Alter, ihrer Religion und ihrer Kultur wohlfühlen.

Berufliche Rehabilitation

Stufenweise Wiedereingliederung

Für zahlreich Menschen ist es nach einer längeren Krebserkrankung eine Erleichterung, wenn sie nicht gleich mit vollem Arbeitsumfang wieder einsteigen müssen.

Die stufenweise Wiedereingliederung ("Hamburger Modell") anbietet den Rahmen, zunächst mit nur wenigen Stunden an den Arbeitsplatz zurückzukehren und die Arbeitszeit langsam an steigern. Dafür erstellen die behandelnden Ärztinnen und Mediziner mit den Krebsbetroffenen einen sogenannten Wiedereingliederungsplan.

Wiedereingliederungsplan: Er regelt die Wiedereingliederung, indem er Stufen festlegt, wann das Arbeitsbelastung zunehmen kann. Zum Beispiel kann man in der 1. Woche an 2 Tagen 3 Stunden täglich arbeiten, in der 2. Woche an 3 Arbeitstagen 4 Stunden täglich. Das kann angepasst werden, bis Patientinnen und Patienten die gewünschte wöchentliche Arbeitszeit wieder erreichen. Dafür können sie sich bis an 6 Monate Zeit nehmen.

Aus- und Weiterbildung

Beratungs- und Informationsangebote …

... bieten die Reha-Träger, wie etwa Rentenversicherung oder Arbeitsagentur, sowie Anbieter von Aus- und Weiterbildungsangeboten.

Manche Menschen müssen sich nach einer Krebserkrankung dienstlich neu orientieren. Die Reha-Träger können dann eine Aus- oder Weiterbildung fördern. Bei ihrer Entscheidung, ob siehe eine Aus- oder Weiterbildung fördern, beziehen sie das bisherige Tätigkeit, mögliche Einschränkungen aufgrund der Erkrankung und die aktuelle Situation am Arbeitsmarkt ein.

Eine Aus- oder Weiterbildung kann in kürzeren Qualifizierungsmaßnahmen oder auch einer längeren Berufsausbildung bestehen.

Technische Hilfen und Hilfsmittel

Häufig können Krebsbetroffene ihre bisherige Tätigkeit weiter ausüben, wenn der Arbeitsplatz mit besonderen Hilfsmitteln ausgestattet wird. Das kann ein besonderer Schreibtisch oder auch eine technische Hilfe bei schweren körperlichen Tätigkeiten sein.

Anlaufstellen für Hilfsquelle und technische Hilfen sind Reha-Träger, wie die Rente oder die Arbeitsagentur sowie der Arbeitgeber.

Vielfältige Angebote

Das Angebot zur beruflichen Reha ist sehr umfangreich. So liefert es beispielsweise auch Leistungen wie Kraftfahrzeughilfen oder Unterstützung. Es ist empfehlenswert, dass sich Patienten beraten lassen: beispielsweise beim Integrationsamt/Integrationsfachdienst, bei Krebsberatungsstellen, bei der Arbeitsagentur, der Rentenversicherung, Bürgerämtern oder Selbsthilfegruppen.
Einige Anlaufstellen finden Siehe in unserem Informationsblatt “Sozialrecht und Krebs: Wer ist wofür zuständig?" (PDF).

Übergangsgeld: Finanzielle Absicherung während die Reha

Wann und wie bekommt man Übergangsgeld?

Patientinnen und Patienten bekommen dann Übergangsgeld, wenn siehe unmittelbar vor Beginn der Reha oder einer vorhergehenden Arbeitsunfähigkeit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt haben. Beispielsweise über ihr Gehalt oder ihr Krankengeld.

Die Antragsformulare für das Übergangsgeld erhalten Krebserkrankte meist mit der Bewilligung der Reha. Sie müssen diese dann ausfüllen und an ihren Rentenversicherungsträger weiterleiten.

Wie hoch ist das Übergangsgeld?

Das Übergangsgeld beträgt für Menschen ohne Kinder 68 Prozent und für Versicherte mit Kindern 75 Prozent des letzten Nettogehaltes. Es ist damit meist etwas geringer als das Krankengeld.

Wie lang bekommt man Übergangsgeld?

Patientinnen und Patienten bekommen Übergangsgeld für die Dauer der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation.

Bei die medizinisch-onkologischen Rehabilitation sind das maximal 6 Wochen. Unterbricht man die medizinische Reha und besteht die Blick, erneut eine medizinisch-onkologische Reha machen zu können, erhalten Betroffene weitere 6 Wochen Übergangsgeld.

Wenn die berufliche Wiedereingliederung ("Hamburger Modell") bereits in der medizinisch-onkologischen Reha eingeführt wird, erhalten Betroffene auch während der Wiedereingliederung Übergeld. In der Regel für 3 Monate.

Auch bei längerfristigen Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation können Betroffene längere Zeit Übergangsgeld erhalten, etwa während einer Aus- und Fortbildung ("Umschulung"). Häufig ist dann der Kostenträger die Arbeitsagentur.

Zuzahlungen zur Rehabilitation

Befreiung von der Eigenanteil

Menschen mit geringem Einkommen können sich ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien lassen.

Menschen, die Unterstützung zum Lebensunterhalt oder Leistungen zur Grundsicherung (beispielsweise Bürgergeld) bekommen, sind ebenfalls von der Zuzahlung befreit.

Kinderpflege während der Reha

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Quellen und Links für Interessierte und Fachkreise