Steuerausgleich rechner 2015

Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen .

Lohnsteuerrechner 2015

Willkommen bei Lohnsteuerrechner.de

Sie möchten von Ihren Bruttolohn das Lohnsteuer und Ihr Netto berechnen? Dann sind Siehe hier genau richtig. Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Lohnsteuerrechner an, mit dem Sie Ihren Nettolohn und die Lohnsteuer sowie die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge online berechnen können.

Kostenloser online Lohnsteuerrechner 2015

Der Lohnsteuerrechner bietet die Chance, die Werte von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer in Euro online zu berechnen. Es ist auch für den Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitnehmer nach § 42b EStG einsetzbar.

Lohnsteuerrechner für 2015:

Die Lohnrechner 2015 enthält gem. § 39b Absatz 6 EStG :

a) die Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn nach § 39b Absatz 2 Fest einzubehaltenden Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2014 aber vor dem 1. Januar 2016 enden,

b) die Berechnung der von sonstigen Bezügen nach § 39b Absatz 3 Satz 1 bis 8 EStG einzubehaltenden Lohnsteuer für sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2014 aber vor dem 1. Januar 2016 zufließen,

c) das Berechnung des Solidaritätszuschlags,

d) die Ermittlung die Bemessungsgrundlage für die einzubehaltende Kirchenlohnsteuer (Minderung der ermittelten Lohnsteuer nach § 51a EStG ).

Die Lohnrechner berücksichtigt die ab 2015 greifende Änderung bei Berechnung des Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die gesetzliche Krankenversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Zahl 3 Buchstabe b EStG i. d. F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung zusätzlicher steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014, BGBl 2014 I Seite 1266 ).

Bei der Aufstellung wurde im Übrigen für 2015 berücksichtigt, dass

• in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Krankenkasse die Beitragsbemessungsgrenze 49.500 Euro (2014: 48.600 Euro) entspricht,

• in der gesetzlichen Krankenversicherung der moderierte Beitragssatz (§ 243 SGB V ) 14,0 % (2014: 14,9 %) beträgt,

• in die sozialen Pflegeversicherung der bundeseinheitliche Beitragssatz 2,35 % (2014: 2,05 %) beträgt,

• in der allgemeinen Rentenversicherung die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) 72.600 Euro (2014: 71.400 Euro) und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 62.400 Euro (2014: 60.000 Euro) beträgt,

• in der allgemeinen Rentenversicherung der Beitragssatz 18,7 % (2014: 18,9 %) beträgt und

• der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung um 4 Prozentpunkte auf 60 % steigt (§ 39b Absatz 4 EStG ).

Es sind alltägliche, wöchentliche, monatliche und jährliche Lohnzahlungszeiträume berücksichtigt. Die Verteilung von Jahresbeträgen auf unterjährige Lohnzahlungszeiträume sowie die Hochrechnung von Beträgen für unterjährige Lohnzahlungszeiträume auf Jahresbeträge wird entsprechend den in § 39b Absatz 2 Synthese 9 EStG angegebenen Bruchteilen vorgenommen. Die Berechnung divergierender Lohnzahlungszeiträume – z. B. drei Tage – ist nicht möglich. In diesen Fällen ist die Steuer für den nächst kleineren Zeitraum zu ermitteln – hier z. B. Berechnung für alle drei Tage einzeln als Tageslohnsteuer. Bruchteile eines Cent werden gemäß den Angaben im Lohnrechner auf ganze Cent gerundet bzw. bleiben außer Ansatz.

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Lohnsteuerrechner für das Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014

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