Muss ich meinen chef anrufen wenn ich krank bin

Wenn du krank bist, hat deine Genesung oberste Priorität. Ständige Anrufe vom Arbeitgeber können zurecht als störend empfunden werden. Du solltest wirklich nur ans .

Darf der Chef mich bei Krankheit anrufen oder besuchen?

Manche Vorgesetzten rufen bei ihren krankgeschriebenen Mitarbeitern an oder statten ihren sogar einen Hausbesuch ab. Müssen Arbeitnehmer sich hierauf einlassen? Dies erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Ein Anruf des Chefs bei einem kranken Mitarbeiter ist nicht von vornherein verboten. Dies gilt vor allem dann, wenn er ihm gute Besserung wünschen möchte oder an ihn eine dringende Rückfrage hat. Der Arbeitnehmer braucht ihm jedoch nicht zu erzählen, was er genau für eine Erkrankung hat bzw. welche Diagnose der Arzt gestellt hat. Dies ergibt sich daraus, dass der Arbeitgeber hierüber nicht in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informiert wird. Er hat lediglich das Recht, dass der Arbeitnehmer rechtzeitig die Krankmeldung einreicht.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung braucht er normalerweise erst vorlegen, wenn er drei Tage krank ist. Im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag kann eine kürzere Frist vorgesehen kann. Darüber hinaus darf der Arbeitgebervon dem kranken Arbeitnehmer fordern, dass er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits bei einem Fehltag vorlegt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 14. November 2012 - 5 Arznei 886/11. Der Arbeitgeber braucht hierbei nicht anzugeben, dass er den Verdacht hat, dass der Mitarbeiter blaumacht.

Besuch vom Chef bei Krankheit?

Der Chef darf seinen Mitarbeiter auch besuchen, wenn er glaubt, dass dieser gar nicht krank ist. Dies ergibt sich daraus, dass er in diesem Fall auch einen Detektiv beauftragen darf. Wenn sich dieser Verdacht bestätigt, muss die Mitarbeiter normalerweise für die Kosten aufkommen, die mittels der Beauftragung des Detektivs verbunden gewesen sind. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 07.09.1998 - 8 AZR 5/97. Die Kosten mühelen sich dabei allerdings im Rahmen halten.

Wichtig ist auch, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung bereits ein konkreter Verdacht gegenüber dem Mitarbeiter bestanden hat. Allerdings kann der Chef nicht verlangen, dass er die Wohnstätte des Arbeitnehmers betreten darf. Denn diese ist nach Art. 13 GG besonders geschützt. Des Weiteren gehört die Wohnung zum persönlichen Lebensbereich des Arbeitnehmers. Gut gar nicht darf er sich einfach Zutritt beschaffen. Hierdurch würde zumindest der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB erfüllt. Ferner kommt eine Nötigung gem. § 240 StGB in Betracht.

Einladung zum Personalgespräch trotz Krankschreibung?

Allerdings darf der Chef nicht einfach fordern, dass der kranke Arbeitnehmer auf der Arbeitsstelle erscheint und an einem Personalgespräch teilnimmt. Dies ergibt selbst aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Nürnberg vom 01.09.2015 - 7 Sa 592/14. Die Richter begründeten das damit, dass er aufgrund seiner Krankheit keine Arbeitsleistung erbringen muss. Allerdings ist diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Gegen sie ist ein Revisionsverfahren beim Arbeitsgerichtshof anhängig, das unter dem Aktenzeichen 2 AZR 855/15 geführt wird.

Fazit:
Gleichwohl hat der Chef die Chance, sich gegen blaumachende Arbeitnehmer zu wehren. Er kann bei einem entsprechenden Verlangen, dass er sich vom medizinischen Dienst begutachten lässt. Wenn ein Arbeitnehmer seiner Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, muss er mit einer Abmahnung und gegebenenfalls mit seiner Kündigung rechnen. Von daher sollten sie hier nicht schummeln.

Autor: Harald Büring, Ass. jur. (Juraforum-Redaktion)