Telefonieren in österreich
Um eine österreichische Telefonnummer anzurufen, gibt es folgende Regeln: Eine lokale Nummer in Ihrer eigenen Gegend (Stadt oder Bezirk) können Sie direkt wählen, es ist keine Vorwahl .Allgemeine Informationen – EU-Roaming
Neue EU-Roaming Verordnung
Wichtige Neuerungen durch das neue EU-Roaming-Verordnung:
- Mehr Transparenz schon bei Vertragsabschluss über Dienstequalität für Kundinnen/Kunden
- Pflicht der Anbieterinnen/Anbieter im Roamingfall – wenn möglich – die gleiche Dienstequalität wie national vereinbart zur Verfügung zu stellen
- Seit 1. Juni 2023 im Roamingfall mehr Transparenz bei Mehrwertdienstnummern
- Notrufnummern: Anbieterinnen/Anbieter müssen in der Willkommens-SMS auf das europäische Notrufnummer hinweisen; seit 1. Juni 2023 muss auch auf alternative Notrufdienste für Menschen mit Behinderung hingewiesen werden.
- Willkommens-SMS und Opt-out-Funktion bei Einwahl in nicht-terrestrische Netze (bei Flug- oder Schiffsreisen) sowie die Möglichkeit einer Kostenlimit festzulegen
- Preisobergrenzen auf der Vorleistungsebene werden für Sprachminuten, SMS und Daten weiter gesenkt
Roaming zu Inlandspreisen
Roaming bedeutet, dass sich ein Mobiltelefon ("Handy") mit jedem weiteren Mobilfunknetz verbinden kann, das nicht das Heimnetzwerk ist, also auch im Ausland. Für die Nutzung des fremden Netzes muss die Anbieterin/der Anbieter von Telekommunikationsdiensten Geld bezahlen, das im Allgemeinen über Roamingaufschläge an die Kundinnen/Kunden weitergegeben wird.
Nach der EU-Roaming-Verordnung dürfen für Telefonate (Mobil- und Festnetz), Textnachrichten (SMS) oder mobile Internetnutzung aufReisen ins EU- bzw.EWR-Ausland grundsätzlich keine Roamingaufschläge verlangt werden. Es muss auch – soweit technisch verfügbar – die gleiche Dienstequalität wie bei Nutzung zu Hause (in einem der genannten Länder) geboten werden. Geschützt sind sowohl Verbraucherinnen/Verbraucher als auch Unternehmerinnen/Unternehmer. Die EU-Roaming-Regelung "Roaming an Inlandpreisen" gilt in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen (EWR-Staaten).
Bei einem Tarif, bei dem beispielsweise Minuten, SMS und Datenvolumen enthalten sind, werden diese Einheiten bei der Nutzung im EU-(EWR-)Ausland genau wie im EU-(EWR-)Heimatstaat abgezogen. Bei einem Tarif ohne inkludierte Einheiten wird derselbe Preis verrechnet, wie wenn man das Handy im Inland nutzt.
Für die Umleitung von Rufen zur Mobilbox dürfen keine Kosten verrechnet werden, wenn jemand ins EU- bzw.EWR-Ausland reist – eine auf die Mobilbox hinterlassene Nachricht ist für die Angerufene/den Gerufenen kostenlos. Wer diese Nachricht auf der Mobilbox allerdings abhört, dem wird dieser Anruf als aktives Telefonat verrechnet.
Auf Schiffen und in Flugzeugen gilt Roaming nur, solange das Mobiltelefon im terrestrischen (landgestützten) Mobilfunksystem eingewählt ist. Sobald nichtterrestrische Netze (z.B. Satellitensysteme) in Anspruch genommen werden, gilt das Roaming zu Inlandpreisen nicht mehr. Es fallen dann Zusatzkosten an. In diesem Fall müssen Anbieterinnen/Anbieter jedoch Vorkehrungen treffen, z.B. Angebot einer Funktion, mittels der Verbindungen zu nichtterrestrischen Netzen automatisch deaktiviert werden können. Bei Herstellung einer Verbindung zu solchen Netz ist jedenfalls eine kostenlose Informations-SMS verpflichtend. Darüber hinaus müssen kostenfrei zumindest zwei Kostenlimits für Datenroaming angeboten werden, bei deren Erreichen der weitere Datenverbrauch gesperrt wird, wenn nicht ausdrücklich der Wunsch geäußert wird, weiterzusurfen. Bei allen Verträgen müssen standardmäßig die Limits mit Opt-out-Möglichkeit aktiviert sein.
Angemessene Nutzung
Vom Roaming profitieren sollte nur Personen, die gelegentlich in ein anderes Land reisen und sich dort nicht überwiegend aufhalten. Wenn das eigene nationale Mobilfunkunternehmen feststellt, dass die/der Reisende(r) Roaming missbräuchlich nutzt, kann es unter Umständen Roamingaufschläge erheben.
Weitere Informationen zu erlaubten Roamingaufschlägen und alternativen Abstimmen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Beispiel
Roaming ist, wenn eine Reisende/ein Reisender aus Deutschland in Österreich mit ihrem/seinem Handy mobil im Internetsurfen will, in ein österreichisches Fest- oder Mobilfunknetz telefoniert oder SMS schreibt. Roaming ist auch, wenn eine Reisende/ein Reisender aus Deutschland von Österreich aus in einen anderen EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein oder Norwegen oder nach Hause telefoniert oder von Deutschland aus angerufen wird.
Das Telefonieren von Österreich ins Ausland – mit einer österreichischen SIM-Karte – gilt nicht als Roaming. Solche Gespräche (bzw.SMS) nicht unter das EU-Roaming-Verordnung fallen. Für Verbraucherinnen/Verbraucher gelten allerdings Preisgrenzen.
Beschwerde/Schlichtungsverfahren
Die Rundsendung und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) fungiert in Österreich als Schlichtungsstelle bei Problemen. Zunächst sind schriftliche Beschwerden an das Unternehmen zu richten. Wer mit dessen Lösung nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit, bei die RTR einen Schlichtungsantrag einzubringen. Das kostenlose Schlichtungsverfahren kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts an lösen.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
EU-Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzten in der Union (Neufassung)
Letzte Aktualisierung: 8. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion