Ab wann gilt absolutes halteverbot

Was ist, rechtlich betrachtet, der Unterschied zwischen Halten und Parken? Das Parken eines Fahrzeugs wird in §12 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) so definiert: "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt." Beim Halten wird die Fahrt nur unterbrochenund das Fahrzeug See more.

Links das Verkehrszeichen "Absolutes Halteverbot" und rechts das Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot".

Es ist rund, hat einen roten Rand und zeigt ein rotes X auf einem blau Hintergrund: das Verkehrszeichen mit der Nummer 283 namens "Absolutes Halteverbot". Doch was bedeutet ein absolutes Halteverbot überhaupt? Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Autofahrer in einem mit diesem Verkehrsschild gekennzeichneten Bereich weder halten weiter parken. Ziemlich ähnlich sieht das Verkehrsschild mit die Nummer 286 aus: runde Form, roter Rand, blauer Hintergrund mit einem diagonalen roten Strich durch. Es geht um das "Eingeschränkte Halteverbot". Dies besagt, dass Autofahrer nicht länger als drei Minuten auf die Fahrbahn halten dürfen. Ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Um einen bestimmten Bereich mit einem absoluten oder eingeschränkten Halteverbot auszuweisen, kann ein Halteverbotsschild zusätzlich mit einem Pfeil gekennzeichnet sein. Wenn der Pfeil nach links zeigt, bedeutet es: Beginn des Halteverbots. Folgt dann auf die Fahrbahn ein Halteverbotsschild mit einem Pfeil, der nach rechts zeigt, so bedeutet es, dass das Halteverbot an dieser Stelle zu Ende ist.

Unterschied zwischen Halten und Parken

Wer im Stau steht und somit unbeabsichtigt anhalten muss, verstößt nicht gegen ein Halteverbot. 

Um das beiden Verkehrszeichen eindeutig auseinanderhalten zu können, muss genau zwischen den Begriffen Haltenund Parkenunterschieden werden. Halten tut derjenige, der freiwillig auf der Fahrbahn oder an dem Seitenstreifen seine Fahrt unterbricht. Kein Halten ist es allerdings, wenn Sie aufgrund von Stau stoppen müssen oder vor einer roten Ampel stehen. In diesen beiden Fällen spricht man nämlich vom Warten. Parken tut hingegen jeder, der sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält. Wer aber aussteigt und sein Auto trotzdem in Sichtweite behält, um gegebenenfalls schnell wegfahren zu können, parkt nicht.

Grundsätzliches Halteverbot in Deutschland

Laut der StVO § 12 Absatz 1 gibt es aber Situationen, in denen das Halten oder Parken so oder so verboten ist. Unabhängig davon, ob das Verkehrsschild "Absolutes Halteverbot" oder "Eingeschränktes Halteverbot" aufgestellt ist. Ein grundsätzliches Halteverbot gilt also an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Einfädelungs- und an Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen und vor oder in offiziell gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten. 

Bußgeldkatalog: Absolutes Halteverbot missachtet

Wer in nicht erlaubten Zonen mit seinem Auto hält und dabei von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot liefert es dafür aber nicht. Hier eine Übersicht, wie teuer es ist, wenn sie in nicht erlaubten Zonen halten:

● Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, an Taxiständen, bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist: 10 Euro
● ... mit Behinderung:15 Euro
● Halten in/vor Feuerwehrzufahrten: 10 Euro
● Halten in zweiter Reihe: 15 Euro
● ... mit Behinderung: 20 Euro
● Nicht platzsparend gehalten: 10 Euro
● In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten: 20 Euro
● Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen: 20 Euro
● ... mittels Behinderung: 30 Euro

Ein bisschen teurer ist es, wenn das Auto im absoluten Halteverbot geparkt wird oder in Bereichen, wo das Parken generell verboten ist. Hier eine Übersicht:

● Parken an engen und unüber­sichtlichen Straßen­stellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fuß­gänger­überwegen sowie bis zu fünf Meter davor, bis an zehn Meter vor Licht­zeichen, im Halteverbot, im einge­schränkten Halteverbot: 15 Euro
● ... mit Behinderung: 25 Euro
● ... länger als eine Stunde: 25 Euro
● ... zusätzlich mit Behinderung: 35 Euro

Zeitlich beschränkte Halteverbote

Grundsätzlich gilt: Auf einem privaten Grundstück kann der Eigentümer das Regeln selbst definieren, nach denen geparkt oder nicht geparkt werden darf. So darf der Eigentümer eines Supermarkt-Parkplatzes bestimmen, wie lange der Kunde parken darf und ob dies Geld kostet oder nicht. Zeitgenössisch beschränkte Halteverbote können außerdem für bestimmte Anlässe angefordert werden. Zum Beispiel für Umzüge, Bauarbeiten oder Filmsequenzen können Halteverbotsschilder für einen bestimmten Zeitraum angebracht werden. Um ein Halteverbotsschild für einen bestimmten Zeitraum aufstellen zu können, muss das zuständige Ordnungsamt eine Genehmigung erteilen. Vier Tage vor Inkrafttreten des Verbots müssen das Schild dann allerdings aufgestellt werden. Daran müssen sich jeder Verkehrsteilnehmer halten. Wer das Auto trotz im kurzzeitigen Halteverbot abstellt, muss damit rechnen, dass es abgeschleppt wird.

Halteverbote mit Zusatzschild

Absolutes Halteverbot mit Zusatzschild: Hier dürfen Carsharing-Fahrzeuge parken.

Unter manchen Halteverbotsschildern befindet selbst ein Zusatzschild. Dieses begrenzt das absolute Halteverbot zeitgenössisch oder bestimmte Fahrzeuge werden vom Halteverbot freigestellt. Diese Zusatzschilder gibt es:

● "Einsatzfahrzeuge frei": Dienst- oder Rettungswagen dürfen halten
● Bewohner mit Parkausweis: Anwohner mit entsprechendem Fahrschein dürfen parken
● Schwerbehinderte mit Parkausweis: Schwerbehinderte mit entsprechendem Fahrschein sind vom Halteverbot freigestellt
● Halteverbot mit Uhrzeit: Halten ist zu den angegebenen Uhrzeiten verboten (z. B. 7-10 Uhr). Es kann aber auch zu bestimmten Uhrzeiten erlaubt sein
● Freistellung von Elektrofahrzeugen: Gibt es eine Ladepunkt für Elektrofahrzeuge im Halteverbot, gestattet dieses Zeichen das Halten für die Dauer der Aufladung
● Halteverbot auf dem Seitenstreifen: Halten oder Parken ist zusätzlich auf dem Seitenstreifen verboten
● Parken mit Parkscheibe: Das Parken für die ausgewiesene Parkdauer ist mit Parkscheibe erlaubt
● Parken mittels Parkschein: Das Parken im Halteverbot ist gegen Gebühren gestattet

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