Ab wann gilt absolutes halteverbot
Was ist, rechtlich betrachtet, der Unterschied zwischen Halten und Parken? Das Parken eines Fahrzeugs wird in §12 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) so definiert: "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt." Beim Halten wird die Fahrt nur unterbrochenund das Fahrzeug See more.Links das Verkehrszeichen "Absolutes Halteverbot" und rechts das Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot".
Unterschied zwischen Halten und Parken
Wer im Stau steht und somit unbeabsichtigt anhalten muss, verstößt nicht gegen ein Halteverbot.
Grundsätzliches Halteverbot in Deutschland
Laut der StVO § 12 Absatz 1 gibt es aber Situationen, in denen das Halten oder Parken so oder so verboten ist. Unabhängig davon, ob das Verkehrsschild "Absolutes Halteverbot" oder "Eingeschränktes Halteverbot" aufgestellt ist. Ein grundsätzliches Halteverbot gilt also an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Einfädelungs- und an Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen und vor oder in offiziell gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
Bußgeldkatalog: Absolutes Halteverbot missachtet
Wer in nicht erlaubten Zonen mit seinem Auto hält und dabei von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot liefert es dafür aber nicht. Hier eine Übersicht, wie teuer es ist, wenn sie in nicht erlaubten Zonen halten:
● Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, an Taxiständen, bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist: 10 Euro
● ... mit Behinderung:15 Euro
● Halten in/vor Feuerwehrzufahrten: 10 Euro
● Halten in zweiter Reihe: 15 Euro
● ... mit Behinderung: 20 Euro
● Nicht platzsparend gehalten: 10 Euro
● In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten: 20 Euro
● Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen: 20 Euro
● ... mittels Behinderung: 30 Euro
Ein bisschen teurer ist es, wenn das Auto im absoluten Halteverbot geparkt wird oder in Bereichen, wo das Parken generell verboten ist. Hier eine Übersicht:
● Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, bis an zehn Meter vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot: 15 Euro
● ... mit Behinderung: 25 Euro
● ... länger als eine Stunde: 25 Euro
● ... zusätzlich mit Behinderung: 35 Euro
Zeitlich beschränkte Halteverbote
Grundsätzlich gilt: Auf einem privaten Grundstück kann der Eigentümer das Regeln selbst definieren, nach denen geparkt oder nicht geparkt werden darf. So darf der Eigentümer eines Supermarkt-Parkplatzes bestimmen, wie lange der Kunde parken darf und ob dies Geld kostet oder nicht. Zeitgenössisch beschränkte Halteverbote können außerdem für bestimmte Anlässe angefordert werden. Zum Beispiel für Umzüge, Bauarbeiten oder Filmsequenzen können Halteverbotsschilder für einen bestimmten Zeitraum angebracht werden. Um ein Halteverbotsschild für einen bestimmten Zeitraum aufstellen zu können, muss das zuständige Ordnungsamt eine Genehmigung erteilen. Vier Tage vor Inkrafttreten des Verbots müssen das Schild dann allerdings aufgestellt werden. Daran müssen sich jeder Verkehrsteilnehmer halten. Wer das Auto trotz im kurzzeitigen Halteverbot abstellt, muss damit rechnen, dass es abgeschleppt wird.
Halteverbote mit Zusatzschild
Absolutes Halteverbot mit Zusatzschild: Hier dürfen Carsharing-Fahrzeuge parken.
● "Einsatzfahrzeuge frei": Dienst- oder Rettungswagen dürfen halten
● Bewohner mit Parkausweis: Anwohner mit entsprechendem Fahrschein dürfen parken
● Schwerbehinderte mit Parkausweis: Schwerbehinderte mit entsprechendem Fahrschein sind vom Halteverbot freigestellt
● Halteverbot mit Uhrzeit: Halten ist zu den angegebenen Uhrzeiten verboten (z. B. 7-10 Uhr). Es kann aber auch zu bestimmten Uhrzeiten erlaubt sein
● Freistellung von Elektrofahrzeugen: Gibt es eine Ladepunkt für Elektrofahrzeuge im Halteverbot, gestattet dieses Zeichen das Halten für die Dauer der Aufladung
● Halteverbot auf dem Seitenstreifen: Halten oder Parken ist zusätzlich auf dem Seitenstreifen verboten
● Parken mit Parkscheibe: Das Parken für die ausgewiesene Parkdauer ist mit Parkscheibe erlaubt
● Parken mittels Parkschein: Das Parken im Halteverbot ist gegen Gebühren gestattet
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