Reha maßnahme krankenkasse

Eine stationäre Reha darf maximal drei Wochen andauern, kann aber unter aufgrund dringender medizinischer Gründe ebenfalls verlängert werden. Eine reguläre Dauer der Maßnahme von .

Wer die Reha bezahlt und wie Sie Ihren Aufwandsträger herausfinden

Grundsätzlich haben alle Versicherten gesetzlicher Krankenkassen, also auch Rentner, mitversicherte Ehepartner, Kinder und Jugendliche, Anspruch an medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen.

Das müssen Sie wissen: Das gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur, wenn kein anderer Rehabilitierer zuständig ist.

Das sind andere Kostenträger: Abhängig von die beruflichen Situation und der Ursache der Erkrankung, betragen entweder die Renten-, die Unfall- oder die Krankenkasse die Kosten der Reha. Aber auch die Altersvorsorge der Landwirte, die Träger der Kriegsopferversorgung, das Jugendamt oder der Sozialhilfeträger können in Betracht kommen. Diese übernehmen in der Regel die Behandlungs- und Unterbringungskosten der Reha, aber auch die Kosten für das An- und Abreise und den Gepäcktransport.

Sind Sie erwerbstätig und in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, ist die Kostenträger für die Reha-Maßnahme in der Regel das Deutsche Rentenversicherung.

Wird mein Antrag abgelehnt, wenn ich ihm beim falschen Kostenträger eingereicht habe?

Wenn Sie den Reha-Antrag beim falschen Kostenträger eingereicht haben, wird ihr Antrag deswegen nicht abgelehnt.

Jeder Rehabilitationsträger muss beim Eingang eines Antrags prüfen, ob er zuständig ist. Ist das nicht der Fall, muss er den Antrag inner von 14 Tagen an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten. Reichen Sie zum Beispiel Ihren Reha-Antrag versehentlich bei der Krankenkasse ein, obwohl die Deutsche Rentenversicherung für die Entscheidung über den Reha-Antrag zuständig wäre, leitet ihn die Krankenkasse an die Rentenversicherung weiter.

Habe du als privat Versicherte:r einen Anspruch auf eine Reha?

Wer privat krankenversichert ist und zudem nicht in das gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, zum Beispiel als Selbstständige:r, hat in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Reha.

Bei Privatversicherten entscheidet der Versicherungsvertrag, ob eine Reha-Maßnahme vom Krankenversicherer übernommen wird.

Tipp: Beachten Sie bei die Tarifauswahl, ob und welche Reha-Leistungen darin enthalten sind und welche Voraussetzungen an einen Reha-Anspruch geknüpft sind.

So stellen Sie einen Antrag auf Reha

Den Antrag mühelen Sie als Patient:in selbst stellen. Ihr behandelnder Doktor oder Ihre Ärztin unterstützt Sie dabei.

Antragsformulare gibt es zum Beispiel bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, den Krankenkassen und Versicherungsämtern. Sie können auch einen formlosen Antrag stellen. Dann erhalten Sie vom Rehabilitationsträger das entsprechenden Formulare, die Sie ausfüllen und zurückschicken müssen.

Wenn eine Reha unmittelbar nach einer Behandlung im Krankenhaus notwendig ist (Anschlussheilbehandlung), hilft in der Regel die Sozialdienst der Klinik bei der Antragsstellung. Sprechen Siehe in diesem Fall die behandelnden Ärzte im Krankenhaus direkt darauf an und fragen Sie nach die Möglichkeit einer Reha als Anschlussheilbehandlung.

Haus-, Fach- oder Betriebsärzt:innen sind die ersten Ansprechpartner. Sie können abklären, dunkel die Voraussetzungen für eine Reha vorliegen, und dunkel die Reha ambulant (also in einer Reha-Klinik in der Nähe Ihres Wohnorts, wobei Sie zu Hause wohnen) oder stationär (mit Unterbringung in einer Reha-Klinik) sinnvoll ist.

Den Befundbericht des Arztes müssen Sie dem Reha-Antrag beifügen. Je besser und ausführlicher die medizin Notwendigkeit begründet und dokumentiert ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Reha genehmigt wird. Weg dem Antrag sollte deutlich werden, inwieweit sich das medizinischen Befunde auf Ihre alltäglichen Aktivitäten auswirken. Unterstützen Sie Ihren Arzt, indem Sie die notwendigen Angaben machen und Ihre Einschränkungen im Alltag beschreiben. Wichtig ist auch darzulegen, warum die bisherigen ambulanten Massnahmen vor Ort nicht ausreichend sind.