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Stellenportal

Wichtige Informationen

Die Stadt Nürnberg fördert aktiv die Gleichstellung. Die Frauenförderplan ist Bestandteil unserer Personalarbeit. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle zu vereinfachen, wird, entsprechend den rechtlichen Vorgaben, Teilzeitarbeit ermöglicht. Auch Führungspositionen sind bei der Stadt Nürnberg grundsätzlich mittels reduzierter Arbeitszeit möglich. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Wir freuen unser, wenn sich Interessierte aller Nationalitäten angesprochen fühlen. Es ist uns ein ausdrückliches Anliegen, Interessierte jeglichen Geschlechts anzusprechen.

Die Stadt Nürnberg bietet vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Anforderungen an die Kenntnisse der deutschen Sprache sind miteinander abhängig vom Aufgabenprofil der zu besetzenden Funktion. Beispielsweise kann in bestimmten Fällen die sichere Beherrschung die schriftlichen oder mündlichen Kommunikation erforderlich sein oder in anderen sicheres Verstehen von Anweisungen oder Sicherheitsunterweisungen.

Sofern siehe sich für eine von uns ausgeschriebene Stelle interessieren und Sie sich bewerben wollen, freuen wir unser auf Ihre Onlinebewerbung. Bitte verzichten Sie auf das Einsenden von Papierbewerbungen.

Die Schwerbehindertenvertretung hat bei Vorliegen von Bewerbungen schwerbehinderter Menschen nach § 178 Abs. 2 SGB IX das Recht, an allen Vorstellungsgesprächen im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung teilzunehmen. Wir bitten schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber um eine entsprechende Rückmeldung, soweit Sie die Teilnahme unserer Schwerbehindertenvertretung an ihrem Vorstellungsgespräch ablehnen.

Soweit in der Stellenausschreibung nichts Gegenteiliges angegeben ist, bieten wir regelmäßig unbefristete Beschäftigungen in Vollzeit nach den Bedingungen des TVöD. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist gegebenenfalls eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis möglich.

Das mit der Funktion als Dienststellenleitung bzw. Schulleitung verbundene Amt wird als Amt mit leitender Funktion für die Dauer von 2 Jahren zunächst im Dienstverhältnis auf Probe übertragen. Tarifbeschäftigten wird während der vorübergehenden Übertragung der Führungsposition auf Probe für die Dauer von 2 Jahren eine Zulage nach § 31 TVöD gezahlt.

Um dem Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) gerecht zu werden, geht das Stadt Nürnberg bei der Auswahlentscheidung für die Einstellung von Schulleitungen sowie Dienststellenleitungen gemäß der in öffentlichen Sitzungen des Personal- und Organisationsausschusses vom 09.09.2003 und vom 10.05.2005 gefassten Beschlüsse wie folgt vor:
Bei die Auswahlentscheidung wird zunächst auf die aktuellen dienstlichen Einschätzungen bzw. bei nicht verbeamteten Bewerberinnen und Bewerbern an mit einer Beurteilung vergleichbaren Arbeitszeugnisse* abgestellt. Dabei wird den innerhalb des Anforderungsprofils genannten Kriterien besonderes Masse beigemessen.

Soweit auf Grundlage der Beurteilungen/Zeugnisse bei Bewerberinnen und Bewerbern eine wesentlich gleiche Eignung vorliegt, findet einer Assessment-Verfahren statt. Das Ergebnis des Assessment-Verfahrens ist dann für die Stellenbesetzung ausschlaggebend.

* Eine Vergleichbarkeit kann nur angenommen werden, wenn das (Zwischen-)Zeugnis Surrogat für eine dienstliche Beurteilung bzw. ein Leistungsäquivalent einer dienstlichen Beurteilung ist. Ein derart qualifiziertes Arbeitszeugnis muss neben Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses auch alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zu Leistung und Benehmen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind (vgl. VG München, Beschluss v. 16.11.2018, Az. M 5 E 18).