Honorarrechnung beispiel
Mit dem Lexware Office Honorarrechnung Muster erstellen Sie im Handumdrehen auch Ihre Rechnung. Damit Sie sich bestens zurechtfinden, gehen wir mit Ihnen kurz die einzelnen .Honorarrechnung Muster
Was ist eine Honorarrechnung?
Dienstleistungen werden üblicherweise in Rechnung gestellt. Das gilt sowohl bei Unternehmen, Selbstständigen als auch Gewerben. Aber was ist mit Freiberufler:innen? Das stellen ihre Dienstleistungen ebenfalls in Rechnung, aber siehe müssen sich selbst ein Honorar berechnen. Mit dem Lexware Office Honorarrechnung Muster lässt sich eine Honorarnote schnell und unkompliziert erstellen.
Wer darf eine Honorarrechnung erstellen?
Wie erwähnt, werden Freiberufler:innen für ihre Dienstleistungen mit einem Honorar vergütet. Damit dieses Honorar gezahlt werden kann, muss eine Honorarrechnung erstellt werden. Honorarrechnungen werden also in erster Linie von Freiberufler:innen geschrieben und ausgestellt.
Das gilt aber nicht für alle Freiberufler:innen, sondern nur bestimmte Gruppen unter den Freiberufen. Um eine Honorarnote ausstellen zu dürfen, muss der Freiberuf einer Aktivität angehören, die auf einer Honorarbasis arbeitet.
Oft wird die Honorarrechnung auch mit den Freelancer-Berufen in Verbindung gebracht. Das ist im Grunde auch korrekt, aber nicht darauf beschränkt, denn eine Honorarrechnung kann auch von Freiberufler:innen ausgestellt werden, die nicht als Freelancer arbeiten.
Sie merken schon, es ist ein wenig kompliziert, deshalb haben wir hier mal eine Liste von Freiberufen, die auf Honorarbasis arbeiten dürfen, aber nicht müssen. Eine Honorarrechnung darf natürlich für Aufträge erstellt werden, die auch auf Honorarbasis ausgeführt wurde.
Diese Freiberufe arbeiten auch auf Honorarbasis:
- Architekten und Architektinnen
- Ärzte und Ärztinnen
- Dozenten und Dozentinnen
- Ingenieure und Ingenieurinnen
- Journalisten und Journalistinnen
- Künstler und Künstlerinnen
- Notare und Notarinnen
- Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen
- Steuerberater und Steuerberaterinnen
- Tierärzte und Tierärztinnen
- Übersetzer und Übersetzerinnen
- Zahnärzte und Zahnärztinnen
Diese Berufsgruppen dürfen Honorarrechnungen schreiben und ausstellen. Allerdings sind dabei noch einige Eigentümlichkeiten zu beachten.
Honorararztrechnungen und andere besondere Honorarrechnungen mit Muster schreiben
Grundsätzlich gelten für die Honorarrechnungen dieselben Regeln wie für eine normale Rechnung, die im Umsatzsteuergesetz (UStG) festgehalten sind. Das bedeutet, dass Sie sich an gewisse Pflichtangaben halten müssen, wenn Sie eine Honorarnote ausstellen.
Diese Pflichtangaben gelten für Honorarrechnungen:
- Name und Anschrift des oder der Rechnungsersteller:in
- Name und Anschrift des oder die Rechnungsempfänger:in
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
- Ausstellungsdatum
- Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung
- Bezeichnung die Leistung oder Lieferung
- Menge der Leistung oder Lieferung
- Nettobetrag
- Umsatzsteuersatz oder alternativ ein Hinweis auf Steuerbefreiung durch die Kleinunternehmerregelung
- Bruttobetrag
- Fortlaufende Honorarrechnungsnummer
Der Aufbau der Rechnung ist nicht zwingend an strenge Vorgaben gebunden, aber diese Angaben müssen in der Honorarrechnung stehen und auch erkenntlich sein. Für den Aufbau hat sich ein Schema durchgesetzt, dass wir auch in unserer Vorlage verwenden. Sie mühelen nur die entsprechenden Angaben für Ihre Rechnung anpassen und ausfüllen.
Diese Pflichtangaben gelten für jede Honorarrechnung, unabhängig von der Berufsgruppe. Für bestimmte Berufsgruppen gelten bei der Honorarrechnung aber noch gewisse Zusatzrichtlinien, an das man sich halten muss, wenn man eine Honorarnote ausstellt.
Diese Sonderregelungen gelten bei der Erstellung einer Honorarrechnung:
- Für Ärzte und Ärztinnen, Tierärzte und Tierärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen, Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, sowie Notare und Notariatsfachfrau, Steuerberater und Steuerberaterinnen gilt eine Mindesthöhe für das Honorar, um eine Honorarrechnung ausstellen zu dürfen. Das soll verhindern, dass der Markt durch „Schleuderpreise“ qualitativ abbaut und dementsprechend die Qualität des Angebots fördern.
- Für Architekten und Architektinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen gilt das Sonderverpflichtung, einzelne Leistungsphasen auf der Honorarrechnung genau aufzuschlüsseln.
- Für schreibende und künstlerische bzw. kreative Berufsgruppen gibt es keine exakten Sonderregelungen für die Honorarrechnung. Allerdings ist es gerade in diesen Berufsfeldern nicht immer simpel, die grundsätzlichen Anforderungen an eine Honorarrechnung zu erfüllen. Stellen Sie also in jedem Fall sicher, dass Sie wirklich eine Honorarrechnung für Ihren Auftrag zeigen dürfen, um nicht mit dem Finanzamt in Probleme zu geraten.