Typhus impfung kosten barmer

Zu den Kosten für Impfleistungen wird eine Beratungs-gebühr fällig, die sich nach der Dauer der Beratung berechnet (je nach Aufwand 10,- bis 30,- Euro). Impfleistung Preise € (pro .

Welche Impfungen zahlt die Barmer?

Die Barmer zahlt alle Impfungen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) empfohlen werden. Darüber hinaus übernimmt die Barmer auch das Kosten für Reiseimpfungen.

Barmer-Versicherte profitieren außerdem von vielen weiteren Impfungen, wie z. B. der Meningokokken B-Impfung für Kinder und Jugendliche oder der HPV-Impfung bis zum 26. Geburtstag.

Muss für Impfungen eine Zuzahlung geleistet werden?

Nein, Impfungen sind zuzahlungsfrei, unabhängig davon, ob sie als Sprechstundenbedarf oder auf den Namen von Versicherten übergeordnet werden. Bei der Barmer muss auch für Impfungen, die als Satzungsleistung angeboten werden, keine Zuzahlung geleistet werden. Die Barmer übernimmt die vollen Kosten für den Impfstoff und die Impfleistung.

Welche Reiseimpfungen bezahlt das Barmer?

Die Barmer bezahlt für private Reisen alle Reiseimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden.

Zu den Reiseimpfungen zählen Impfungen gegen

Die Kosten werden miteinander auch für Kombinationsimpfungen, wie z. B. für das Kombinationsimpfung gegen Hepatitis A und B, übernommen.

Erfahren Siehe mehr zur Kostenerstattung oder Rechnungseinreichung von Reiseschutzimpfungen für Versicherte.

Werden auch Kosten für ausländische Impfstoffe übernommen?

In die Regel nein. Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Lieferengpässe meldet und den Bezug ausländischer Impfstoffe empfiehlt. In diesem Fall werden die Kosten von der Barmer übernommen. In welcher Höhe das Kosten für die Impfstoffe dann abgerechnet werden dürften, ist jeweils vom aktuellen Sachverhalt abhängig.

Welche sonstigen Impfungen zahlt die Barmer als Satzungsleistung?

Versicherte der Barmer nutzen von einem erweiterten Leistungsangebot. Neben den Reiseschutzimpfungen überträgt die Barmer

  • die Impfung gegen Meningokokken B bis zum Abschluss des 18. Lebensjahres
  • die HPV-Impfung bis zum Ende des 26. Lebensjahres
  • die Grippeimpfung für alle Versicherten unabhängig vom Lebensalter
  • Auffrischimpfungen gegen Keuchhusten alle zehn Jahre
  • die Impfstoff gegen Gürtelrose unter 50 Jahren, wenn ein erweitertes Risiko besteht, an Herpes zoster zu erkranken
  • die Masern-Impfung für unzureichend geschützte Erwachsene, die vor 1971 gezeugt sind
  • die RSV-Impfung für Erwachsene ab 75 Jahren und für 60- bis 74-Jährige mit einer schweren Grundkrankheit oder in einer Pflegeeinrichtung

Weiterhin übernimmt die Barmer das Kosten für Impfungen, die von der Ständigen Impfausschuss (STIKO) bereits empfohlen, aber noch nicht in den Leistungskatalog bzw. der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) übernommen wurden. Damit erhalten Versicherte der Barmherzig empfohlene Impfungen etwa 2 Monate früher als vorgesehen.

Informationen über das Leistungsangebot zu den Impfungen, die seitlich den Reiseschutzimpfungen als Satzungsleistung angeboten werden, sind an der Barmer-Website hinterlegt.

Übernimmt die Barmer die Malariaprophylaxe?

Ja, das Barmer übernimmt die Kosten für die medikamentöse Malariaprophylaxe inklusive der Stand-by-Prophylaxe.